Informationen zum Forum Maschinenrichtlinie, CE und Co:
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Maschinenrichtlinie, CE und Co : CE-Kennzeichnung Rollenbahn
weisbescheid am 26.10.2012 um 08:04 Uhr (0)
Zitat:Vorgheschrieben also Zwangsweise ist die CE Kennzeichnung nicht, diese ist immer noch freiwillig.Das wäre mir neu.Zitat:Eine nicht angetriebene Rollenbahn ist eine Unvollständige Maschine und braucht daher keine CE Kennzeichnung.Das wäre dann der Fall, wenn die RoBa durch Einbau Bestandteil einer vollständigen Maschine werden würde oder durch Anbau weiterer Komponenten zur vollständigen Maschine werden würde. Eine unvollständige Maschine kann für sich allein keinen Zweck erfüllen. Aber auf einer nich ...

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